
Sofern Ihre Sendung an der EU-Außengrenze nicht in den freien Verkehr abfertigt werden kann oder soll, können Sie Gerlach mit der Erstellung des T(ransit)-Dokument auf das von Ihnen gewünschte Bestimmungszollamt beauftragen. Die Vorschriften für das Versandverfahren (T-Dokumente) wurde Mitte letzten Jahres grundlegend durch die EU geändert. Zur Sicherung der Einfuhrabgaben wird grundsätzlich eine 100%ige Bürgschaft seitens der Zollbehörde gefordert.
Gerlach hat natürlich für alle Möglichkeiten eine entsprechende Bürgschaft.
Wir stellen unseren Kunden jeweils die passende Bürgschaft zur Verfügung; bitten unsere Kunden aber um Mithilfe bei der schnellen Freigabe der Bürgschaft.
Service Center in Duisburg
Tel. +49 (0)203 348 599-0
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