
Innerhalb der Europäischen Union wird über den Warenverkehr eine Statistik geführt. Die Auskunftspflicht obliegt jedem Unternehmen, welches über eine Steuernummer verfügt und einen Vertrag über die Lieferung von Gemeinschaftswaren mit einem ausländischen Partner abschließt.
Die Statistik für den Intrahandel – kurz Intrastat – ist monatlich zu fertigen und dem Statistischen Bundesamt, Wiesbaden zu melden.
Neben den Warenwerten und statistischen Werten ist eine genaue Tarifierung der Ware lt. Warenaußenhandelsverzeichnis erforderlich.
Daher überlassen viele unserer Kunden diese Anmeldungen uns als Spezialisten und konzentrieren sich vorzugsweise auf ihr ureigenes Geschäft.
Wir erstellen Ihnen gerne eine individuelle Offerte für Ihre Intrastatanmeldung.

Intrastat Meldung
Weitere Informationen über die notwendige Intrastat Meldung erhalten Sie auf Wunsch gerne von unserem Service Center
Gerlach Zolldienste GmbH
Im Freihafen 6
D-47138 Duisburg
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