Im Rahmen der e-customs Initiative der Europäischen Kommission wurde das zollrechtliche Ausfuhrverfahren automatisiert. Das Automatisierte Export System (AES) ist in Deutschland ein Bestandteil des IT-Verfahrens ATLAS.
Unser Unternehmen- seit 1881 im Bereich Zollabfertigung tätig- verfügt über ein kompetentes Team von Zollspezialisten sowie die notwendige Software um Ihnen die elektronische Ausfuhrabfertigung zu bieten.
In Zusammenhang mit der Bewilligung Zugelassener Ausführer übernehmen wir als dezentraler Kommunikationspartner die Zollanmeldung für Ihr Unternehmen.
Kombiniert mit AES, ist es ein großer Vorteil, dass auf die physische Gestellung der Waren beim Zollamt verzichtet wird und wir Ihnen die Ausfuhranmeldung per e-Mail zusenden können.
Ihre Sendung wird ohne Verzögerung auf den Weg gebracht.
Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot!
Das eigene T-Dokument per PDF – Datei drucken!
Zurecht: Ein Rundumservice
Die Industriebetriebe arbeiten zum größten Teil in Schichten. Die Produktion von flüssigen Lebensmitteln – wie z.B. Oliven- oder Sonnenblumenöl – ist da ein gutes Beispiel. Die Maschinen laufen in Spitzenzeiten 24 Stunden – also rund um die Uhr. Ununterbrochen werden LKW ent- und beladen.
Auch die Zollabwicklung ist rund um die Uhr gefragt.
Kontinuierlich fließen die Daten zu unserer Niederlassung, die ihrerseits alle Zollanmeldungen elektronisch fertigt.
Aufgrund der Bewilligungen, Zugelassener Empfänger oder Versender, NCTS und Atlas, können die elektronischen Zollabfertigungen den Erfordernissen des Betriebes folgen.
Alle Dokumente sofort per E-mail
Ist eine Export-Sendung nachts um 23.00 Uhr in die Schweiz zu verladen, wird diese Information unserer Niederlassung per E-mail mitgeteilt.
Unser Mitarbeiter wird nun umgehend tätig und fertigt die notwendige elektronische Zollanmeldung.
Innerhalb kürzester Zeit reagiert der Zollcomputer und sendet das notwendige Dokument als PDF-Datei im Anhang einer E-mail.
Gerlach sendet nun diese Datei der verantwortlichen Abteilung des Kunden zu. Dort kann nun das notwendige Begleitdokument für den Transport ausgedruckt werden und der LKW kann seine Fahrt beginnen – ohne die Öffnungszeiten des örtlichen Zollamtes beachten zu müssen.