Intrastat
Für den innergemeinschaftlichen Handel müssen statistische Meldungen (INTRASTAT) übermittelt werden, wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden.
Auf der Grundlage der statistischen Meldungen werden statistische Daten über den innergemeinschaftlichen Warenfluss zwischen den EU-Mitgliedstaaten erhobem.
Auf der Grundlage der statistischen Meldungen werden statistische Daten über den innergemeinschaftlichen Warenfluss zwischen den EU-Mitgliedstaaten erhobem.
Kundenvorteile
- Einhaltung von Rechtsvorschriften wird sichergestellt
- Weniger Administration auf Ihrer Seite erforderlich
- Keine Bindung von internen Ressourcen
- Nutzung unserer Erfahrung und Kompetenz in den EU-Mitgliedsstaaten
