Import
Einfuhrzollanmeldungen sind für alle Güter vorgeschrieben, die aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) in einen EU-Mitgliedstaat eingeführt werden sollen.
Die Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde abgeben werden. Diese prüft die Anmeldung, die Begleitdokumente sowie stichprobenhaft mittels einer physischen Zollbeschau die angemeldeten Güter.
Genehmigungsvoraussetzungen sowie Ursprungszeugnisse und weitere Dokumente werden vor Überlassung (Freigabe) der Güter in den freien Verkehr kontrolliert. Ein Steuerbescheid wird erstellt. Nach Zahlung anfallender Abgaben werden die angemeldeten Waren zum freien Verkehr innerhalb der EU freigegeben.
Mit unserem Service begleiten wir sie durch den kompletten Prozess der Importverzollung.
Die Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde abgeben werden. Diese prüft die Anmeldung, die Begleitdokumente sowie stichprobenhaft mittels einer physischen Zollbeschau die angemeldeten Güter.
Genehmigungsvoraussetzungen sowie Ursprungszeugnisse und weitere Dokumente werden vor Überlassung (Freigabe) der Güter in den freien Verkehr kontrolliert. Ein Steuerbescheid wird erstellt. Nach Zahlung anfallender Abgaben werden die angemeldeten Waren zum freien Verkehr innerhalb der EU freigegeben.
Mit unserem Service begleiten wir sie durch den kompletten Prozess der Importverzollung.
Kundenvorteile
- Netzwerk mit über 65 Büros und mehr als 450 Mitarbeitern
- Hervorragende Fachkenntnisse
- Konzentration auf Ihr Kerngeschäft durch Einschaltung eines starken Partners
- Schnelle Abwicklung ohne Verzögerungen
- 100 % Rechtskonformität
- Reduzierung der Komplexität der Zollabwicklung
- Guter Kontakt zu den Zollbehörden
- Keine Investitionen für eigene Bürgschaften notwendig
- Liquiditätsvorteile durch Vorauszahlung von Einfuhrabgaben durch Gerlach
- Professionelle, serviceorientierte Mitarbeiter sind an allen strategisch wichtigen Punkten verfügbar
